Das IV. Genfer Abkommen schützt Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten und bei Besetzungen. Dieser Schutz ist zwingendes Völkerrecht – auch heute.
Grundlagen lesen Wer ist ein geschützter Zivilist? Zum Online-SeminarDer Schutzstatus, den fast niemand kennt – aber der einem von Geburt an gehört.
Der Schutzstatus als geschützte Zivilperson ist kein Freifahrtschein, um andere zu schädigen oder Rechte Dritter zu verletzen.
Niemand darf Sie zu etwas zwingen, was Sie nicht wollen – auch nicht durch Täuschung als „freiwillig“.